Die Eskalation des Streits um das Leistungsschutzrecht geht weiter. Offenbar hat T-Online nicht nur die Websites von Bild, Welt, Express und dutzender weiterer regionaler und überregionaler Zeitungen und Magazine aus seinen Suchergebnissen entfernt.
Vielmehr wurden auch die Websites von Beteiligungen und Tochterunternehmen der Presseverleger aus dem Suchindex verbannt. So findet man in der Suche von T-Online beispielsweise keine Treffer mehr von xing.com, immonet.de oder meinestadt.de.
Welche Websites betroffen sind, kann man mit einer einfachen Site-Abfrage nach dem Muster „site:xing.com“ in der Suche von T-Online überprüfen.
Diese Maßnahme geht noch einmal einen Schritt weiter als das Vorgehen von Web.de und GMX, deren Verbannung sich bisher auf den Ausschluss der Online-Auftritte der Zeitungen beschränkt.
Die Suchmaschinen von T-Online, web.de und GMX werden in Kooperation mit Google betrieben. Offenbar bestimmt jeder Google-Partner aber sein Vorgehen selbst und entscheidet eigenständig über die Deindexierung einzelner Angebote.
Hintergrund des Streits ist das vom Bundestag am 1. März 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Danach dürfen Suchmaschinen nur „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Ob die üblichen Suchtreffer in den Suchmaschinen bereits diese Grenze überschreiten ist juristisch unklar und wurde noch von keinem Gericht entschieden.
Trotzdem haben die in der VG Media organisierten Verlage im Sommer 2014 angekündigt, die Suchmaschinen zur Zahlung einer „angemessenen Vergütung“ auf Basis des umstrittenen Leistungsschutzrechtes zu verklagen.
Die Anbieter der Suchmaschinen halten die Forderungen der VG Media für unbegründet, haben jedoch seit August vorsorglich mit der Entfernung der betroffenen Angebote begonnen.
Interessant ist, dass jetzt auch Angebote wie xing.com betroffen sind, die nach meiner Auffassung nicht als Presseerzeugnisse gewertet werden können und nur eine Beteiligung bzw. ein Tochterunternehmen der Presseverlage sind.
Auch wenn die Marktanteile der Suchmaschinen von T-Online, web.de und GMX gering sind, soll hier offenbar ein eindeutiger Warnschuss an die Verlage gesendet werden. Vielleicht dient das Vorgehen auch als Testballon.
Im Gegensatz zu Google steht die Suche von T-Online nicht unter dem Verdacht eine marktbeherrschende Stellung zu haben. Damit ist das juristische Risiko geringer von den Verlagen zu einer Aufnahme der Verlagsangebote in die Suchergebnisse und zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen zu werden.