Google hat 2012 eine Algorithmusänderung ausgerollt um Webseiten dafür zu bestrafen, wenn sie wiederholt unter dem Verdacht der Urheberrechtsverletzung (DMCA) stehen.
Websites die von dieser DMCA-Penalty betroffen sind werden deutlich nach hinten in den Suchergebnissen verschoben.
Als Signal, ob eine Website für eine mögliche Abstrafung in Frage kommt, zieht Google die einer Website gegenüber gestellte Anzahl sogenannter „valid copyright removal notices“ (geprüfter Hinweis auf die Entfernung von urheberrechtlich geschützten Materials) heran. Hier handelt es sich um ein Meldesystem bei Google.
Kurz gesagt: Google straft Websites ab, die aufgrund einer Vielzahl von sogenannten „DMCA takedown request“ als Urheberrechtsverletzer erkannt wurden oder zumindest in Verdacht dafür stehen.
Was ist ein DMCA takedown request?
Die Abkürzung „DMCA“ steht für „Digital Millennium Copyright Act“. Dies ist ein US-Gesetz, das die Rechte von Urhebern erweitert.
Ein sog. „DMCA takedown request“ ist eine Anfrage seitens Urheberrechtsinhabern oder Regierungen an Google, eine Website unter Berufung auf den DMCA von den Suchergebnissen auszuschließen bzw. die entsprechende Seite aus dem Suchindex zu entfernen.
Wurde eine Website infolge einer Beschwerde hinsichtlich des US Digital Millennium Copyright Act aus den Suchergebnissen entfernt, so erscheint stets ein Hinweis auf der entsprechenden Suchergebnisseite:
Welche Websites sind betroffen?
Google enthüllt die Anzahl der erhaltenen Anfragen von Urheberrechtsinhabern sowie Regierungen auf einer eigens dafür eingerichteten Seite, der Lumen Datenbank, und hält eine Liste mit zu entfernenden Domains bereit (siehe unten). Hierdurch kann sich ein Bild über die „Art“ der betroffenen Websites gemacht werden.