Im Rahmen der Webmaster Guidelines stellt Google gewisse Vorgaben, welche Linkarten mit dem nofollow-Wert zu kennzeichnen sind. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel.
Es gibt klare Fälle, in denen Links mit NoFollow gekennzeichnet werden müssen. In den Google Content Guidelines lesen wir:
Die Richtlinien für Suchmaschinen schreiben bei bezahlten Werbelinks einen maschinenlesbaren Hinweis vor. Dies ist vergleichbar mit der Kennzeichnung von Werbung in Online- und Offlinemedien gegenüber den Verbrauchern. So werden beispielsweise ganzseitige Werbeanzeigen in Zeitungen häufig durch die Überschrift „Anzeige“ gekennzeichnet.
– Google Content Guidelines
Wird also ein Link folgender Art auf der eigenen Seite platziert oder eine andere Quelle verlinkt, so muss er mit dem nofollow-Wert gekennzeichnet werden:
- Affiliate Link (Link aus Partnerprogrammen)
- Paid Link (bezahlter/gekaufter Link)
- Paid Advertising (bezahlte/gekaufte Werbung und Werbeflächen als Text und Bild)
- Link in/aus Pressemeldungen
- Link in/aus Advertorials (Gastbeiträgen)
- Link in einem Artikel, dessen Zielseite einen geringen thematischen Zusammenhang darstellt
- nicht vertrauenswürdige Inhalte
- Link in einem Widget
- Links zu reinen Formularseiten (z. B. „Hier Anmelden“ oder „hier Registrieren“)
Bestehende nofollow
-Links müssen nicht geändert werden. Google hat klargestellt, dass bestehende nofollow
-Kennzeichnungen weiterhin akzeptiert werden und dass keine automatische Anpassung der bereits gesetzten Links erforderlich ist. Dennoch empfiehlt Google für zukünftige Links, die spezifischen Attribute sponsored
oder ugc
anstelle des allgemeinen nofollow
-Werts zu verwenden, um den Richtlinien noch besser zu entsprechen und die Vermeidung von SEO-Penalties sicherzustellen.
Was sagt Google?
Im Folgenden finden Sie einige Punkte, die bei der Verwendung von nofollow zu berücksichtigen sind: Nicht vertrauenswürdige Inhalte: Wenn Sie für die Inhalte von Seiten, auf die von Ihrer Website aus verwiesen wird, keine Garantie übernehmen können oder möchten, empfiehlt sich die Verwendung von NoFollow für diese Links. Bezahlte Links: Damit die Suchergebnisse nicht durch bezahlte Links beeinflusst und damit die Nutzer nicht getäuscht werden, fordern wir Webmaster nachdrücklich auf, für solche Links das Attribut NoFollow zu verwenden. Priorisierung des Crawlens: Da sich Suchmaschinenrobots nicht als Mitglied bei einem Forum anmelden oder registrieren lassen können, ist es wenig sinnvoll, den Googlebot Links wie Hier registrieren oder Anmelden verfolgen zu lassen.
Quelle: Search-Console-Hilfe