Als Google-Penalty (auch Google-Abstrafung oder Sanktion genannt) bezeichnet man eine Maßnahme von Google, durch die eine Website in ihren Rankings abgestraft wird.
Grund für einen Google-Penalty sind meist deutliche Verstöße der Website gegen die Google Webmaster-Richtlinien. Infolge einer Penalty verschlechtern sich die Rankingpositionen der betroffenen Website oft drastisch; wichtige Rankings können sogar komplett aus den Suchergebnissen verschwinden. Entsprechend bricht auch der organische Traffic der Domain (messbar etwa am SISTRIX Sichtbarkeitsindex) stark ein.

Google unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Penalties: algorithmische und manuelle Abstrafungen. In beiden Fällen sind die Auswirkungen für die Website ähnlich negativ, jedoch gibt es Unterschiede in der Entstehung und im Vorgehen zur Behebung. Außerdem kann eine Penalty unterschiedlich weitreichend sein – von einzelnen Keywords bis hin zur kompletten Entfernung einer Domain aus dem Google-Index.
Arten von Google-Penalties
Penalties nach Umfang (Penalty-Level): Eine Penalty durch Google kann sich auf unterschiedliche Bereiche einer Website beziehen – von einzelnen Seiten bis zur kompletten Domain. Je nach Schwere des Verstoßes und Struktur der Website fällt auch der betroffene Umfang unterschiedlich aus:
- Keyword-Ebene: Nur ein oder wenige spezifische Keywords verlieren massiv an Rankings, während andere Keywords der Website normal weiter ranken. (Beispiel: Eine Domain wird für das Keyword „XYZ“ abgestraft und erscheint dafür nicht mehr in den Top-100, während alle anderen Keywords nicht betroffen sind.)
- URL- oder Verzeichnis-Ebene: Nahezu alle Keywords einer bestimmten Unterseite (URL) oder eines gesamten Verzeichnisses der Domain fallen in den Rankings stark ab.
- Subdomain- bzw. Hostname-Ebene: Eine bestimmte Subdomain (ein Hostname) der Website wird abgestraft, während andere Bereiche der Domain unbeeinflusst bleiben. Zum Beispiel könnte nur blog.deine-domain.de eine Penalty erhalten, während www.deine-domain.de weiterhin normal rankt.
- Domainweite Penalty: Hier verliert die Website für einen Großteil der Keywords der gesamten Domain deutlich an Sichtbarkeit und Rankingpositionen. Dies entspricht einer site weiten Abstrafung.
- Delisting (De-Indexierung): Die Domain wird vollständig aus dem Google-Index entfernt. Wurde ein Delisting verhängt, sind keine Inhalte der Website mehr über Google auffindbar. Eine Suche mit dem site:-Operator nach der Domain liefert dann keinen einzigen Treffer.
Algorithmische vs. manuelle Penalty: Unabhängig vom Umfang unterscheidet man zwei Ursachen einer Abstrafung:
- Algorithmische Penalty: Hier greift ein Google-Algorithmus automatisch ein. Bestimmte Algorithmus-Updates fungieren als Filter, die Websites mit bestimmten Qualitätsmängeln oder Richtlinienverstößen erkennen und abstrafen. Bei einer algorithmischen Penalty erfolgt kein manuelles Eingreifen eines Google-Mitarbeiters; die Abstrafung passiert automatisiert durch den Suchalgorithmus selbst.
- Manuelle Penalty: Diese wird von einem Google-Mitarbeiter (z.B. aus dem Search-Quality- oder Webspam-Team) manuell gegen eine Website verhängt. Eine manuelle Überprüfung findet oft statt, wenn eine Website im Verdacht steht, gegen die Google-Richtlinien zu verstoßen – beispielsweise aufgrund automatisierter Spam-Erkennung oder weil Nutzer über Spam-Reports auf die Seite aufmerksam gemacht haben. Stellt der Prüfer tatsächlich Verstöße fest, wird eine “Manuelle Maßnahme” in der Google Search Console für die Website eingetragen. Typische Gründe für manuelle Penalties sind etwa:
- von Nutzern generierter Spam (z.B. Spam-Kommentare oder -Forenbeiträge auf der Seite),
- versteckter Text oder Keyword-Stuffing (Inhalte, die für Besucher unsichtbar sind, oder übermäßige Keyword-Dichte),
- „reiner“ Spam (Websites mit ausschließlich spamartigen oder automatisch generierten Inhalten),
- dünne Inhalte ohne Mehrwert (sehr wenig oder qualitativ minderwertiger Content, der dem Nutzer keinen echten Nutzen bietet),
- unnatürliche Links (z.B. gekaufte eingehende Backlinks oder manipulativ gesetzte ausgehende Links von deiner Seite).
- von Nutzern generierter Spam (z.B. Spam-Kommentare oder -Forenbeiträge auf der Seite),
Beide Penalty-Arten führen zwar zum ähnlichen Ergebnis (deutlicher Sichtbarkeitsverlust), unterscheiden sich aber in Entstehung und Aufhebung. Eine algorithmische Abstrafung greift unmittelbar, sobald der Filter anschlägt, und bleibt bestehen, bis der Algorithmus die Seite erneut positiv bewertet. Eine manuelle Penalty wird dagegen gezielt von einem Google-Mitarbeiter verhängt; ihr Umfang und ihre Dauer werden festgelegt und können im Extremfall bis zur vollständigen Deindexierung der Seite reichen.
Wie lange hält eine Google-Penalty an?
Eine wichtige Frage für betroffene Website-Betreiber ist, wie lange die Abstrafung anhält. Pauschal lässt sich das nicht beantworten, da es stark auf die Art der Penalty ankommt.
Dauer eines Algorithmische Penalties
Hier gibt es keine fest definierte Zeitdauer. Eine algorithmische Abstrafung bleibt so lange bestehen, bis Googles Algorithmus die Website erneut überprüft und feststellt, dass die beanstandeten Probleme behoben sind – oder bis ein entsprechendes Filter-Update erfolgt, das die Penalty aufhebt. Ohne aktives Zutun des Webmasters kann eine algorithmische Penalty theoretisch unbefristet fortbestehen. In der Praxis bedeutet das: Der Betreiber der Website muss die erkannten Qualitätsmängel oder Richtlinienverstöße gezielt beheben, damit die Seite bei einer der nächsten Algorithmus-Aktualisierungen wieder aus dem Filter „befreit“ wird.
Selbst nach umfangreichen Verbesserungen braucht es Geduld: Die Änderungen zeigen erst Wirkung, wenn Google den betreffenden Algorithmus erneut ausspielt oder aktualisiert. In der Vergangenheit mussten betroffene Websites teils mehrere Update-Zyklen abwarten, bevor sich ihre Rankings wieder erholten. Wichtig ist: Eine algorithmisch verhängte Penalty kann nur durch den Algorithmus selbst wieder aufgehoben werden. Ein manueller Eingriff von Google – etwa auf Anfrage – ist hier nicht möglich.
Dauer von manuellen Penalties
Bei einer manuellen Abstrafung wird in der Regel von vornherein ein Zeitraum festgelegt, für den die Penalty gelten soll. Die Dauer richtet sich nach Schwere und Umfang des Verstoßes. Bei geringfügigen Verstößen kann die manuelle Penalty schon nach etwa 30 Tagen automatisch auslaufen. Handelt es sich um gravierendere Verstöße (etwa umfangreichen Link-Spam), kann die Strafmaßnahme auch mehrere Jahre bestehen bleiben – insbesondere wenn der Webmaster nichts zur Bereinigung unternimmt.
Nach Ablauf der festgelegten Frist verfällt eine manuelle Penalty von selbst. Allerdings ist es selten sinnvoll, einfach abzuwarten, bis Google die Abstrafung automatisch aufhebt – zumal man nie genau weiß, wie lange dies dauern wird. Stattdessen sollte man die Ursachen der Abstrafung so schnell wie möglich beheben. Google informiert den Website-Betreiber in der Search Console im Bereich “Manuelle Maßnahmen” über eine verhängte manuelle Penalty und nennt dabei auch den Grund. Damit weiß man genau, was bereinigt werden muss. Hat die Website alle Richtlinienverstöße behoben und entspricht wieder den Google-Vorgaben, muss man nicht tatenlos auf das Ende der Strafzeit warten: Man kann proaktiv einen Reconsideration Request stellen, um die manuelle Penalty vorzeitig aufheben zu lassen.
Wie erkennt man eine Google-Penalty?
Der erste Hinweis auf eine Penalty ist meist ein massiver Einbruch der Rankings und des organischen Traffics. Wie sich eine Abstrafung konkret erkennen lässt, hängt davon ab, ob es sich um eine manuelle oder eine algorithmische Penalty handelt:
Manuelle Penalty erkennen: Im Falle einer manuellen Maßnahme erhält der Seitenbetreiber einen eindeutigen Hinweis von Google. In der Google Search Console erscheint unter “Sicherheit & Manuelle Maßnahmen > Manuelle Maßnahmen” ein Eintrag mit Details zur Penalty, zum Beispiel der Art des Verstoßes. Steht dort beispielsweise „Unnatürliche Links zu Ihrer Website“, ist klar, dass Google problematische Backlinks als Grund der Abstrafung sieht. Fehlt ein solcher Hinweis in der Search Console – und die Seite verliert dennoch stark an Sichtbarkeit – kann man eine manuelle Penalty weitgehend ausschließen.
Algorithmische Penalty erkennen: Bei algorithmischen Abstrafungen gibt es keine direkte Mitteilung von Google. Man muss hier also etwas detektivisch vorgehen. Ein plötzlicher, erheblicher Sichtbarkeits- und Traffic-Verlust, der zeitlich genau mit dem Roll-out eines bekannten Google-Updates zusammenfällt, ist ein deutlicher Hinweis. In der Praxis hilft es, den zeitlichen Verlauf der Rankings zu analysieren und zu prüfen, ob der Einbruch mit einem bestimmten Google-Algorithmus-Update korreliert. Tools wie der SISTRIX Sichtbarkeitsindex bieten dafür praktische Unterstützung: er zeigt die Sichtbarkeitsentwicklung einer Domain über die Zeit und blenden automatisch Ereignis-Pins an den Stellen ein, an denen Google Updates (z.B. Core-Updates) durchgeführt hat. So lässt sich schnell erkennen, ob die Domain in den Wochen eines bekannten Google-Updates auffällig an Sichtbarkeit verloren hat. Falls ja, liegt der Schluss nahe, dass die Website von dieser Algorithmusänderung betroffen ist – sprich, eine algorithmische Penalty erlitten hat.
Hat man einen solchen zeitlichen Zusammenhang festgestellt, geht es im nächsten Schritt darum, die Ursache zu identifizieren. Grundsätzlich kann jeder Verstoß gegen die Google-Richtlinien eine algorithmische Abstrafung auslösen. Nicht jeder Ranking-Verlust ist auf eine Penalty zurückzuführen: Größere Algorithmus-Updates (Core-Updates) führen oft dazu, dass manche Seiten Plätze einbüßen, weil andere mit relevanteren Inhalten vorbeiziehen – ohne dass ein Richtlinienverstoß vorliegt.
Reconsideration Request: Was ist das und was sollte man beachten?
Wurde eine Website mit einer manuellen Penalty belegt, hat der Betreiber – nach Beseitigung der Probleme – die Möglichkeit, einen Reconsideration Request (Antrag auf erneute Überprüfung) bei Google einzureichen. Durch diesen Antrag bittet man Google, die Website erneut manuell zu überprüfen und die Penalty im Idealfall aufzuheben. Für algorithmische Penalties ist ein Reconsideration Request nicht sinnvoll – er hätte keinerlei Effekt, da kein Mensch die Abstrafung verhängt hat und folglich auch niemand sie manuell zurücknehmen kann.
Bevor ein Reconsideration Request gestellt wird, sollten sämtliche festgestellten Verstöße gründlich behoben worden sein. Es sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um alle relevanten Probleme zu identifizieren – etwa unnatürliche Links abzubauen, dünne Inhalte zu überarbeiten oder versteckte Texte zu entfernen. Die durchgeführten Maßnahmen sollten dabei sorgfältig dokumentiert werden.
Die Erfolgschancen eines Reconsideration Requests erhöhen sich deutlich, wenn Google transparent aufgezeigt werden kann, dass die Website nachhaltig bereinigt wurde und zukünftige Verstöße verhindert werden sollen.
Im Antrag auf Wiederaufnahme sollte mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden:
- Einsicht & Ursache: Der Verstoß sollte offen eingestanden und erläutert werden, wie es dazu kommen konnte (z. B. durch ein Versehen oder bewusstes Fehlverhalten). Gleichzeitig sollte glaubhaft versichert werden, dass ein solcher Regelverstoß in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.
- Maßnahmen zur Behebung: Es sollte dargestellt werden, welche konkreten Schritte unternommen wurden, um den Verstoß zu korrigieren.
- Nachweise der Korrekturen: Die durchgeführten Änderungen sollten belegt werden – etwa durch Listen der entfernten oder überarbeiteten Inhalte sowie Nachweise zur Entfernung von problematischen Links.
- Gründlichkeit: Es sollte versichert werden, dass sämtliche relevanten Vorkommnisse vollständig beseitigt wurden und keine Verstöße übersehen worden sind.
- Prävention: Zudem sollte dargelegt werden, welche Vorkehrungen getroffen wurden, um ähnliche Verstöße künftig zu vermeiden – z. B. durch interne Qualitätsrichtlinien, Schulungen oder organisatorische Maßnahmen. Auch diese sollten möglichst belegt werden.
Von Google wird empfohlen, umfassende Nachweisdokumente – beispielsweise Aufstellungen entfernter Links oder Kommunikationsnachweise mit Webmastern – in einem öffentlich zugänglichen Google-Dokument bereitzustellen und den entsprechenden Link im Reconsideration-Formular anzugeben. So können die zuständigen Google-Mitarbeiter bei Bedarf alle Details einsehen.
Nach dem Einreichen des Antrags über die Google Search Console wird zunächst eine Eingangsbestätigung versendet. Die anschließende Prüfung kann mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen in Anspruch nehmen. Abschließend wird das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt – üblicherweise in einem von drei möglichen Szenarien:
- “Your Reconsideration Request has been granted” – Der Antrag wurde angenommen und die manuelle Maßnahme aufgehoben.
- “Your Reconsideration Request has been declined” – Der Antrag wurde abgelehnt, die Penalty bleibt bestehen. In diesem Fall wurden weitere Verstöße festgestellt; es sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen und im Anschluss ein neuer Antrag gestellt werden.
- “Your Reconsideration Request has been processed” – Der Antrag wurde zwar bearbeitet, die Penalty jedoch nicht vollständig aufgehoben. Es wurde anerkannt, dass bereits Nachbesserungen erfolgt sind, jedoch bestehen weiterhin Probleme. Die Rückmeldung sollte in diesem Fall genau analysiert und die verbleibenden Mängel behoben werden, bevor ein weiterer Antrag eingereicht wird.
Wichtig:
Mit einem Reconsideration Request kann die Dauer einer manuellen Penalty deutlich verkürzt werden – ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert. Die Entscheidung wird ausschließlich von Google getroffen.
Insgesamt gilt:
Es sollte ehrlich, detailliert und geduldig vorgegangen werden. Wenn die Website gründlich bereinigt wird und der Reconsideration Request sorgfältig formuliert wird, stehen die Chancen gut, dass das Vertrauen von Google zurückgewonnen werden kann. In der Folge können sich auch Rankings und Sichtbarkeit der Website wieder erholen.
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