Seit letztem Jahr kann das Bundeskartellamt für große Digitalkonzerne feststellen, dass sie eine Gatekeeper-Funktion einnehmen. Für Google wurde diese “überragende marktübergreifenden Bedeutung” jetzt festgestellt.
Google hat die Feststellung akzeptiert. Sie ist auf fünf Jahre begrenzt. Wirklich spannend wird es aber jetzt erst im zweiten Schritt: auf Basis dieser Feststellung gibt es für das Kartellamt weitreichende Möglichkeiten zum Eingriff.
Insbesondere kann untersagt werden, dass eigene Angebote bevorzugt werden (man denke an die Google Verticals) und Daten sowie Erkenntnisse der eigenen Plattform gegen Wettbewerber genutzt werden.
Aktuell untersucht das Bundeskartellamt bereits die Google News Showcases und die Bedingungen zur Datenverarbeitung von Google. Mal sehen, was dieses Jahr auf Basis der Entscheidung noch dazu kommt.