Dass große Plattformen intensiver reguliert werden müssen, ist innerhalb der EU mittlerweile unumstritten. Gelingen soll das mit dem Digitale-Märkte-Gesetz (DMG). Dazu gibt es jetzt weitere Details.
Diese von der EU-Kommission als “Gatekeeper” bezeichneten Plattformen werden beispielsweise ihre eigenen Angebote auf ihren Plattformen künftig nicht mehr gegenüber gleichwertigen Angeboten von Dritten bevorzugen dürfen.
Man hat sich jetzt darauf geeinigt, dass Gatekeeper über einen Börsenwert von mindestens 80 Milliarden Euro verfügen müssen. Nach aktueller Bewertung heisst das:
- Apple, Microsoft, Alphabet, Amazon & Meta sind natürlich mit drin
- Tencent, Bytedance, Alibaba & Meituan aus China aber auch
- Mit Netflix, Airbnb & Booking fallen aber auch vertikale Plattformen in diese Regelung
Wie das bei der EU so üblich ist, sind aber noch zahlreiche weitere Schritte, Ausschüsse und Verhandlungen notwendig, damit das DMG in Kraft tritt. Die generelle Richtung stimmt jedenfalls.