Die EU-Kommission plant, mit zwei großen Vorgaben die Marktmacht von Plattformen in der EU zu beschränken. Letzten Monat wurden Details zum Digital Markets Act (DMA) bekannt, jetzt sind auch die zum Digital Services Act (DSA) da:
Neben Einschränkungen zu Werbetargeting, Cookie-Nutzung und dem Verbot sogenannte Dark-Patterns in der Nutzerführung, ist aus SEO-Sicht besonders interessant, dass man sich “Recommender systems”, also Algorithmen zur Sortierung ebenfalls ansieht.
Anbieter werden in Zukunft transparent machen müssen, welche Faktoren in solche Algorithmen einfließen und Benutzern alternativ auch immer eine Version anbieten, die nicht auf Grundlage der Nutzerdaten arbeitet.
Ob sich das neben dem klassischen “Nutzer kauften ebenfalls diese Produkte” von Amazon auch auf Teile der Google-Suche bezieht, werden wir sehen, wenn der finale Gesetzestext erscheint – der ist aktuell noch in der Detailabstimmung.