Nach Teil I und Teil II der Serie ist nun also festgestellt, ob und wenn ja welche Google-Strafe auf einer Seite oder einem Keyword liegt. Der nächste Schritt, also die Beseitigung dieser Strafe ist leider ungleich schwerer. Bei der PageRank-Herabsetzung aufgrund von Linkverkauf ist die Sache klar: Links entfernen oder auf Nofollow setzen, Reinclusion-Request stellen, beteuern, dass der Verkauf nur ein riesengroßer Fehler war und nie wieder vorkommen wird und der alte PageRank wird einige Tage später wieder vorhanden sein. Recht einfach fällt es ebenfalls beim kompletten Delisting der Seite, wenn Google also alle Inhalte aus dem Index entfernt hat. Hier gilt es, den Fehler zu finden, zu beheben und über die Google-Webmastertools einen ehrlichen und glaubhaften Reinclusion-Request zu stellen. Google wird sich die veränderte Seite ansehen und entscheiden, ob sie glauben, dass die „Vergehen“ der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Einige Tage später wird bei positiver Entscheidung die Seite wieder im Google-Index vertreten sein. Leider gibt es (noch?) kein Feedback auf Reinclusion-Requests, es heißt also abwarten.
Schwieriger wird es, wenn Penalties nicht manuell, sondern durch einen Algorithmus vergeben werden, die Seite also eine gewisse Zahl von Positionen verliert. Hier gehen die Vermutungen in die Richtung, dass man bei einem oder mehreren Signalen, die Google für sein Ranking auswertet, zu weit vom „Normalen“ abweicht. Das können neben einer Reihe von OnPage-Faktoren auch OffPage-Geschichten sein – die Warnungen vor dem übermäßigen Gebrauch von Webkatalogen, Artikelverzeichnissen und weiteren Methoden des „Backlinkaufbaues“ kommen nicht von ungefähr. Vor einiger Zeit habe ich zu dem Thema bereits schon mal ein paar Worte geschrieben (Teil 1, 2 und 3). Wenn man nun glaubt, den Punkt, der Auslöser der Penalty war, gefunden zu haben, behebt man ihn und … wartet. Google lässt sich mitunter recht viel Zeit für die Neubewertung von Signalen und so können zwischen Änderung und (hoffentlicher) Verbesserung einige Wochen vergehen.
Wichtig im Zusammenhang mit Google-Strafen ist die kontinuierliche Beobachtung der eigenen Seite. Gerade Kennzahlen, die einem bei der Suche nach dem Grund der Penalty helfen können, dürfen nicht erst erhoben werden, wenn es bereits zu spät ist. Angaben über die Zahl der indexierten Seiten, Backlinks und Keywordpositionen sollten regelmäßig und vergleichbar in nicht zu großen Intervallen gespeichert werden.
Serie: Google Penalties – Teil I | Google Penalties – Teil II | Google Penalties – Teil III